Bundestag verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz
Der Bundestag hat am 12. Juni 2015 beschlossen, daß Betreiber kritischer Infrastrukturen künftig Sicherheitsstandards einhalten, ein Informationssicherheitsmanagement aufbauen und Störungen melden müssen.
Betroffene Unternehmen sind beispielsweise Krankenhäuser, Energieversorger, Banken und Bundesbehörden.
Es drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro!
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